Kostenloser Gastzugang auf Schwerin-pc.de
Bitte beachte:
Schwerin-PC.de weist darauf hin, dass der Nutzer sich nicht auf eine ständige und fehlerfreie Internetverbindung des Gastzugangs verlassen kann.
Für Ausfälle des WLAN / Internet z.B. bei Wertpapiergeschäften über den Gastzugang haftet der Betreiber (Schwerin-PC.de) nicht!
Für Ausfälle des WLAN / Internet z.B. bei Wertpapiergeschäften über den Gastzugang haftet der Betreiber (Schwerin-PC.de) nicht!
Mit einem neuen Anlauf schützt der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Es gibt jedoch auch Haken.
Das Wichtigste in Kürze:
- Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter.
- WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden
- Das heimische WLAN sollte weiterhin grundsätzlich mit einem Passwort und einer Verschlüsselung versehen (sollte!!)
- Die Internetanwendungen werden für die Nutzer des Gastzugangs/Hotspots auf Surfen und Mailen beschränkt.